Vorstand des Bezirksverbandes
Der Vorstand des Bezirksverbandes setzt sich aus dem Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu vier Beisitzern zusammen. Mit beratender Stimme sind der Sprecher des Bezirksausschusses, die Vorsitzenden der Ortsverbände, der Vorsitzende der Fraktion der FDP in der Bezirksverordnetenversammlung oder einer seiner Vertreter, die Bezirksamtsmitglieder, die der FDP angehören, ein vom Vorstand der zuständigen Regionalorganisation des von der FDP anerkannten Jugendverbandes bestimmter Vertreter, sofern er Mitglied der FDP ist, ein vom Vorstand der zuständigen Regionalorganisation der Freien Demokratischen Wohlfahrt bestimmter Vertreter, sofern er Mitglied der FDP ist, die im Bezirk gewählten Mitglieder des Berliner Parlaments, die der FDP angehören.
Der Vorstand des Bezirksverbandes ist zuständig für alle den Bezirk angehenden Fragen, soweit sie nicht dem Bezirksausschuss vorbehalten sind. Der Bezirksvorstand wird auf der Jahreshauptversammlung des Bezirksausschusses gewählt.